Unterrichtszeiten
Der Unterricht an unserer Schule beginnt morgens um 8:00 Uhr und endet je nach Stundenplan zu unterschiedlichen Zeiten. Außerhalb des Unterrichts findet eine Betreuung zwischen 8 bis 13:30Uhr statt, danach OGS bis 16Uhr.

Unterrichtsfächer
Unser Unterrichtsangebot basiert auf einem ausgewogenen Fächerkanon, der die Schülerinnen und Schüler in ihrer persönlichen und schulischen Entwicklung bestmöglich fördert. Wir vermitteln grundlegende Kompetenzen in verschiedenen Bereichen und legen Wert auf eine praxisnahe und kindgerechte Gestaltung des Unterrichts. Unser Unterricht ist darauf ausgerichtet, die Kinder individuell zu fördern und ihnen Freude am Lernen zu vermitteln.
Förderung der Sprachkompetenz in den Teilbereichen Lesen, Rechtschreiben, mündlicher und schriftlicher Sprachgebrauch sowie Sprechen und Zuhören. Ziel ist es, den Kindern diese Grundfertigkeiten zu vermitteln und eine Bildungs- und Fachsprache aufzubauen.
Vermittlung von Rechenfertigkeiten, logischem Denken und Problemlösestrategien durch anschauliche und spielerische Methoden, um Kinder zu befähigen mathematische Verfahren in Alltagssituationen sachgerecht anzuwenden.
Erforschen und Verstehen von Natur, Technik, Umwelt und Gesellschaft. Der Unterricht verbindet theoretische Inhalte mit praktischen Experimenten und Projekten.
Freude an Rhythmus, Gesang und Instrumenten entdecken. Wir fördern das musikalische Empfinden und die Kreativität der Kinder.
Grundlegender Einstieg in die englische Sprache mit ersten Wortschatz- und Kommunikationsübungen zur Förderung interkultureller Kompetenz.
Bewegung, Koordination und Teamgeist stehen im Mittelpunkt. Der Sportunterricht fördert die motorischen Fähigkeiten und das soziale Miteinander.
Kreatives Gestalten mit verschie-denen Materialien und Techniken. Kinder lernen, ihre Fantasie und Ausdruckskraft zu entwickeln.
Auseinandersetzung mit christlichen Werten und Traditionen. Der Unterricht vermittelt ethische und soziale Orientierung und fördert die Reflexion über eigene und andere Glaubensvorstellungen.
Schule ist nicht nur Lern- sondern auch Lebensraum für Schüler und sollte nicht zuletzt aus diesem Grunde an ihrer Lebenswirklichkeit anknüpfen. Diese Wirklichkeit ändert sich ständig und stellt neue Anforderungen. Damit verbunden ist der Anspruch an die Lehrpersonen, ihren Unterricht weiterzuentwickeln, durch neue Medien zu ergänzen und diese zu integrieren ohne bewährte Inhalte aufzugeben.

Erziehungsvereinbarungen
Eine vertrauensvolle und wertschätzende Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist die Grundlage für eine erfolgreiche Entwicklung der Kinder. Daher legen wir großen Wert auf gemeinsame Erziehungsvereinbarungen, die ein harmonisches Miteinander und optimale Lernbedingungen fördern. Mit diesen Vereinbarungen schaffen wir eine gemeinsame Basis für eine erfolgreiche und angenehme Schulzeit unserer Schülerinnen und Schüler.
Grundsätze unserer Erziehungsvereinbarungen:
Respekt und Wertschätzung: Wir achten auf einen respektvollen Umgang miteinander und fördern ein positives Schulklima.
Verlässlichkeit und Zusammenarbeit: Schule und Elternhaus unterstützen sich gegenseitig, um die bestmögliche Entwicklung der Kinder zu gewährleisten.
Förderung von Selbstständigkeit und Verantwortung: Die Kinder werden ermutigt, eigenständig zu handeln und Verantwortung für ihr Verhalten und Lernen zu übernehmen.
Kommunikation und Transparenz: Ein regelmäßiger Austausch zwischen Eltern und Lehrkräften ist uns wichtig, um Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und gemeinsam Lösungen zu finden.
Unterstützung der schulischen Regeln: Eltern tragen dazu bei, dass ihre Kinder die Schulregeln einhalten und ein respektvolles Miteinander im Schulalltag leben.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Bitte teilen Sie dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin dies am betreffenden Tag schriftlich mit. Ihr Kind verbleibt in der Lerngruppe und schaut zu. Kinder, die nicht am Schwimmunterricht teilnehmen können, gehen mit ins Schwimmbad (mit Sportzeug) und schauen zu. Aufgrund der Schulpflicht kann ihr Kind die Schule nicht früher verlassen. Dies gilt auch für Sport-AG´S.
Eltern können Ihr Kind max. 2 Wochen selbst vom Sport-/Schwimmunterricht befreien. Bei längeren Fehlzeiten benötigen Sie ein Attest.
Wenn Sie Ihr Kind vom Unterricht befreien lassen möchten, können Sie diesen Antrag schriftlich mit Begründung bei der Klassenlehrerin einreichen. Unterrichtsbefreiungen können aus dienstrechtlichen Gründen nicht direkt vor oder nach den Ferien erfolgen.
Elterngespräche finden regelmäßig an unseren Elternsprechtagen (2 Mal jährlich) statt. Darüber hinaus stehen die Lehrer/innen Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte holen Sie sich bei Gesprächsbedarf einen Termin bei dem betreffenden Lehrer. Auf den Klassenpflegschaftssitzungen erfahren Sie wie Sie die Lehrer/innen erreichen können. Spontane Tür- und Angelgespräche werden nicht geführt, da wir uns Zeit für Ihr Anliegen nehmen möchten. Bitte sehen Sie daher davon ab, Lehrer/innen direkt vor, zwischen oder nach dem Unterricht ohne Absprache aufzusuchen und um ein direktes Gespräch zu bitte.
Hausaufgaben sollten möglichst ohne außerschulische Hilfe und in angemessener Zeit vom Kind durchgeführt werden. Umfang und Schwierigkeitsgrad der Hausaufgaben sind dem Alter und dem individuellen Leistungsvermögen der Schüler und Schülerinnen angepasst und können deshalb unterschiedlich sein. In den Klassenstufen 1 und 2 soll das Anfertigen der Hausaufgaben insgesamt nicht mehr als eine halbe Stunde, in der Klassenstufe 3 eine dreiviertel Stunde und in Stufe 4 nicht mehr als eine Stunde dauern. Diese Zeiten gelten auch für die Fertigstellung der Hausaufgaben in der OGS. Hinzu kommen kleine tägliche Leseübungen. Hausaufgaben werden in der Regel im Unterricht besprochen. Für das regelmäßige und vollständige Anfertigen der Aufgaben sind die Eltern verantwortlich. Am Freitag oder an Feiertagen sowie in den Ferien gibt es keine Hausaufgaben.
Alle verloren gegangenen Dinge werden unten vor der Aula gesammelt. Im Bus liegen gebliebene Dinge verbleiben häufig bis zum nächsten Tag im Bus und können anschließend bei der VWS abgeholt werden.
Bitte teilen Sie die Änderung Ihrer Anschrift oder Telefonnummer direkt dem Sekretariat und der Klassenlehrerin mit.
Die meisten Kinder unserer Schule kommen morgens zu Fuß zur Schule oder werden mit dem Schulbus gebracht. Bitte halten oder parken Sie oberhalb oder unterhalt der Schule, wenn Sie ausnahmsweise Ihr Kind mit dem PKW zur Schule bringen. In der Kurve am Kreuzberg gilt absolutes Park- und Halteverbot, um die zu Fuß gehenden Kinder beim Überqueren der Straße nicht zu gefährden. Bitte halten (auch nicht kurz) oder parken Sie nicht auf den Lehrerparkplätzen. Auch das schnelle Ein- und Ausparken stellt eine Gefahrensituation für die Fußgängen dar. Die Lehrerparkplätze sind in der Zeit von 7 bis 14 Uhr ausschließlich für Lehrer/innen unserer Schule reserviert. Bitte helfen Sie alle mit, dass alle Schüler und Schülerinnen unserer Schule einen sicheren Schulweg haben.
Für den Sportunterricht benötigt Ihr Kind einen Sportbeutel mit Sportschuhen, Sporthose und Sportshirt. Achten Sie beim Kauf darauf, dass es sich um Hallenschuhe handelt. Lauf- und Joggingschuhe sind für die Halle nicht geeignet. Klettverschlüsse sind vor allem für die Klasse 1 und 2 praktischer. Der Sportbeutel kann im Spind in der Schule verbleiben. Vor den Ferien oder auch zwischendurch sollten Shirt und Hose ausgetauscht und zum Waschen mit nach Hause genommen werden. Das Tragen von Schmuck jeglicher Art wie Uhren, Ohrringe, Hals- und Armbänder u.Ä. ist aus Sicherheitsgründe nicht erlaubt. Ohrringe, die nicht rausgenommen werden dürfen (nur Stecker!) müssen abgeklebt werden. Am besten kommt Ihr Kind an den Tagen, an denen Sport stattfindet direkt ohne Schmuck zur Schule. Für verloren gegangene Stücke übernimmt die Schule keine Haftung.
Vor der ersten Hofpause findet eine Frühstückspause im Klassenraum statt. Das Thema „Gesunde Ernährung“ ist den Kindern aus den meisten Kindergärten bereits bekannt und wird auch im 1.Schuljahr im Unterricht thematisiert. Bitte geben Sie Ihrem Kind ein gesundes und vollwertiges Frühstück mit zur Schule. Als Getränke sind bei uns Wasser und Schorlen erlaubt, süße Getränke wie Fanta, Sprite, Fassbrause und ä. sind keine Durstlöscher. Durch ein gesundes Frühstück unterstützen Sie Ihr Kind auch in seiner Konzentrations- und Leistungsfähigkeit.
Krankmeldungen nehmen Sie bitte bis spätestens 8.15 Uhr über Sdui vor. Bitte denken Sie daran Ihr Kind krank zu melden. Sollte Ihr Kind nicht anwesend und auch nicht über Sdui abgemeldet sein, sind wir gezwungen telefonisch zu hinterfragen, wo Ihr Kind ist. Bei längeren Erkrankungen oder Krankheitshäufungen kann die Schule ein Attest verlangen.
Meldepflichtige Krankheiten
Infektionsschutz
Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschaftseinrichtungen gemäß §34 Abs.5 Satz2 Infektionsschutzgesetz
In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Ferienlagern befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten. Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen vor ansteckenden Krankheiten dienen. Über diese wollen wir Sie informieren.
1. Gesetzliche Besuchsverbote
Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass ein Kind nicht in den Kindergarten, die Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung gehen darf, wenn es an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt ist oder ein entsprechender Krankheitsverdacht besteht. Diese Krankheiten sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Bei einigen Infektionen ist es möglich, dass Ihr Kind die Krankheitserreger nach durchgemachter Erkrankung (oder seltener: ohne krank gewesen zu sein) ausscheidet. Auch in diesem Fall können sich Spielkameraden, Mitschüler/-innen oder das Personal anstecken. Nach dem Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die „Ausscheider“ bestimmter Bakterien nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der festgelegten Schutzmaßnahmen wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen). Bei manchen besonders schwerwiegenden Infektionskrankheiten muss Ihr Kind bereits dann zu Hause bleiben, wenn eine andere Person bei Ihnen im Haushalt erkrankt ist oder der Verdacht auf eine dieser Infektionskrankheiten besteht. Natürlich müssen Sie die genannten Erkrankungen nicht selbst erkennen können. Aber Sie sollten bei einer ernsthaften Erkrankung Ihres Kindes ärztlichen Rat in Anspruch nehmen. Ihr/-e Kinderarzt/-ärztin wird Ihnen darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Gegen einige der Krankheiten stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Ist Ihr Kind ausreichend geimpft, kann das Gesundheitsamt darauf verzichten, ein Besuchsverbot auszusprechen.
2. Mitteilungspflicht
Falls bei Ihrem Kind aus den zuvor genannten Gründen ein Besuchsverbot besteht, informieren Sie uns bitte unverzüglich darüber und über die vorliegende Krankheit. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet und tragen dazu bei, dass wir zusammen mit dem Gesundheitsamt die notwendigen Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung ergreifen können.
3. Vorbeugung ansteckender Krankheiten
Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygieneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien.

(Bundesministerium der Justiz)
Link: § 34 IfSG - Einzelnorm
- Medienerziehung ist Teil des Bildungsauftrages der Schule. Wir begleiten unsere Schülerinnen und Schüler in der Entwicklung zu einem kompetenten und sicheren Umgang. Wir sehen uns als Schule verpflichtet, dem Missbrauch von digitalen Geräten vorzubeugen und auf die Gefahren hinzuweisen. Im Missbrauchsfall haften jedoch die Eltern.
- Daher ist das Mitbringen von Handys verboten. Smartwatches dürfen nicht am Handgelenk getragen werden und bleiben auf dem gesamten Schulgelände im Schulmodus (auch Bushaltestelle) in der Tasche. Andere Funktionen als die Zeitangabefunktion sind grundsätzlich nicht erlaubt. Bei Missachtung dieser Regelung informieren wir die Erziehungsberechtigten umgehend telefonisch und das Gerät wird einbehalten. Das Gerät muss von den Erziehungsberechtigten bis 15.00 Uhr gegen Empfangsbekenntnis bei der Schulleitung wieder abgeholt werden.
- Alle Mitarbeitende dürfen ihr Handy während der Dienstzeit nur zu schulischen Zwecken nutzen. Die private Nutzung ist untersagt.
- Die Mitarbeitenden achten darauf, dass die Schülerinnen und Schüler nur erteilte Aufgaben und Aufträge mit dem IPad bearbeiten. Internetrecherche sollte auf altersgerechten Plattformen erfolgen.
- Die Lehrkräfte sind dafür verantwortlich, dass IPads im Unterricht nicht frei zugänglich sind und dass die Kinder nur erteilte Aufgaben und Aufträge mit dem IPad bearbeiten. Internetrecherche sollte lediglich auf Kinderseiten erfolgen. Sollte eine Recherche auf anderen Seiten notwendig sein, muss diese unter Aufsicht erfolgen. Die IPad-Regeln sind mit den Kindern thematisiert worden und hängen gut sichtbar im Klassenraum.
- Die Regelungen gelten für den Vor- und Nachmittagsbereich (OGS).
- Die Leistungsbewertung an der Franz-Hitze –Grundschule erfolgt orientiert an den Leistungsstandards, die sich in den Kompetenzerwartungen in den Lehrplänen und Richtlinien für das Land NRW niederschlagen. Demgegenüber stehen die spezifischen Bewertungskriterien der Lehrkraft, die in Absprache mit dem gesamten Kollegium anzuwenden sind. Grundsätzlich sollte Leistungsbewertung ergebnisorientiert, schülerbezogen, lernprozessorientiert erfolgen und die individuelle Leistungsentwicklung fördern.
- Die Leistungsbewertung erfolgt auf unterschiedlichen Wegen. Dabei werden sowohl standardisierte Testverfahren eingesetzt als auch auf die Lerngruppe zugeschnittene schriftliche Lernzielkontrollen in Form von Tests und Klassenarbeiten.
Die Bewertung von Klassenarbeiten erfolgt nach folgendem Bewertungsmaßstab:sehr gut (1) / gut (2) / befriedigend (3) / ausreichend (4) / mangelhaft (5) / ungenügend (6)
98 % / 85 % / 70 % / 50 % / 25 % / darunterZum anderen fließen aber auch sonstige Leistungen im Unterrichtsverlauf in die Beurteilung mit ein. Insbesondere die tägliche mündliche Mitarbeit oder die Qualität der täglich erbrachten Unterrichtsergebnisse werden bei der Findung der Gesamtnote entsprechend gewichtet. - Die Richtlinien legen es nahe, dass Kinder an eine realistische Selbsteinschätzung herangeführt werden sollen und somit auch den Umgang mit Fremdbeurteilung erlernen müssen. Daher erfolgt die Beurteilung im 1. Schulbesuchsjahr in Form einer schriftlichen Beurteilung (Leistungsbericht) ohne Noten. Erst im 2. Schulbesuchsjahr erfolgt die Leistungsbewertung in Form von Ziffernnoten, aber auch nur dann, wenn mit einer Versetzung in Klasse 3 zu rechnen ist, ansonsten erhält ein Kind, welches ein 3. Jahr in der Schuleingangsphase verbleibt am Ende des 2. Schulbesuchsjahr einen schriftlichen Bericht über den Leistungsstand in den Fächern.
- Die Kinder in der Jahrgangsstufe 1 und 2 erhalten ein Zeugnis zum Schuljahresende. Die Kinder in der Jahrgangsstufe 3 und 4 erhalten zusätzlich ein Halbjahreszeugnis.
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet für mehrsprachig aufwachsende Schülerinnen und Schüler Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) an. Ziel des Unterrichts ist, auf der Grundlage des gültigen Lehrplans, die herkunftssprachlichen Fähigkeiten in Wort und Schrift zu erhalten, zu erweitern und zudem wichtige interkulturelle Kompetenzen zu erwerben.
Als zusätzliches Lernangebot untersteht der gesamte HSU der Aufsicht der Schulbehörden. Das Schulamt für den Kreis Olpe ist hierbei für die Planung und Organisation zuständig.
Der HSU findet zusätzlich zum Schulunterricht, meist am Nachmittag, für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 10 mit Vorkenntnissen in der jeweiligen Herkunftssprache statt. Soll ein Kind in eine bereits bestehende Lerngruppe aufgenommen werden, können die Eltern über die Schule, die ihr Kind besucht, eine Anmeldung zum HSU vornehmen. Auch wenn für die jeweilige Herkunftssprache des Kindes noch keine Lerngruppe besteht, ist es wichtig die Anmeldebögen über die Schule schriftlich dem Schulamt Olpe einzureichen, damit der Bedarf überprüft werden kann und weitere Schritte eingeleitet werden können.
Anmeldeunterlagen und weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden:
Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU) / Kreis Olpe
